Amtlicher Text
§ 229 Abs. 1 Satz 1 SGB IX
In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.
Quelle: § 229 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Ergänzende Bewertungsmaßstäbe: Anlage zu § 2 VersMedV, Teil D Nr. 1.

Merkzeichen G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
Systematische Kommentierung mit Rechtsprechung und praxisbezogenen Abgrenzungskriterien.
Das Merkzeichen G setzt eine erhebliche behinderungsbedingte Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr voraus. Die Rechtsprechung prüft nicht nur eine Gehstrecke, sondern Ursache, Art und funktionelle Schwere der Geh-, Gefahren- oder Orientierungsbeeinträchtigung.
1. Grundbegriff und doppelte Kausalität
Merkzeichen G ist kein bloßes Synonym für eingeschränkte Mobilität. Das Gesetz verlangt, dass eine Behinderung die Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt und gerade diese Behinderung die relevante Einschränkung des Gehvermögens, die konkrete Gefahr oder die Orientierungsstörung verursacht. Diese vom BSG herausgearbeitete doppelte Kausalität verhindert, dass allgemeine Konditionsschwäche, Trainingszustand, Tagesform oder bloße Vermeidung ohne behinderungsbedingte Funktionsstörung genügen.
BSG, 24.04.2008 – B 9/9a SB 7/06 R: doppelte Kausalität und funktionelle Betrachtung →
2. Die ortsübliche Wegstrecke: 2 km in etwa 30 Minuten
Historischer Ausgangspunkt ist BSG, 10.12.1987 – 9a RVs 11/87. Danach gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in ungefähr einer halben Stunde zurückgelegt wird, als ortsübliche Fußwegstrecke. Die spätere Rechtsprechung hat aber klargestellt, dass daraus kein mechanischer Stoppuhrtest entsteht.
Besonders deutlich: LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 – L 13 SB 114/18 und LSG Baden-Württemberg, 24.10.2018 – L 3 SB 2660/16.
3. VMG-Regelfälle sind Vergleichsmaßstab – keine abschließende Liste
BSG, 13.08.1997 – 9 RVs 1/96 ist die zentrale Grundsatzentscheidung. Die ausdrücklich genannten Regelfälle legen den Vergleichsmaßstab fest. Eine nicht genannte Erkrankung kann G begründen, wenn ihre funktionellen Auswirkungen auf Gehfunktion, Gefahrenlage oder Orientierung gleich schwer sind.
Diese Linie wurde durch BSG 2015 und die aktuelle Adipositasrechtsprechung fortentwickelt.
4. Orthopädische Erkrankungen und GdB-Schwellen
Der klassische Regelfall liegt bei sich auf die Gehfähigkeit auswirkenden Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder Lendenwirbelsäule mit GdB wenigstens 50. Unter 50 kann G ebenfalls vorliegen, wenn sich die Behinderung besonders schwer auf die Gehfähigkeit auswirkt. Daraus folgt aber weder „GdB 40 = automatisch G“ noch „unter GdB 40 = niemals G“.
BayLSG, 28.01.1998 – L 18 SB 112/96 betont die selbständige Merkzeichenprüfung; LSG NRW, 11.01.2019 – L 21 SB 224/16 verlangt bei weiter vom Regelfall entfernten Funktionswerten eine besonders tragfähige Vergleichbarkeitsbegründung.
5. Mehrere Erkrankungen: funktionelle Gesamtwirkung
Mehrere Gesundheitsstörungen dürfen nicht isoliert nebeneinandergestellt werden, wenn sie dieselbe Gehfunktion beeinträchtigen. Entscheidend ist nicht die rechnerische Addition von Einzel-GdB, sondern die gemeinsame funktionelle Wirkung.
Positive Beispiele sind LSG Berlin-Brandenburg L 13 SB 12/08, L 13 SB 93/13 und LSG Saarland L 5 SB 30/16.
6. Adipositas und Merkzeichen G
Eine Adipositas führt nicht automatisch zu G. Ihre funktionellen Auswirkungen dürfen aber ebenfalls nicht ausgeblendet werden. BSG 2008 hat bereits eine Gesamtbetrachtung zugelassen.
2025 lehnte das LSG Niedersachsen-Bremen in L 13 SB 31/24 G noch ab, weil die Wegstreckenverkürzung im Wesentlichen dem Übergewicht zugerechnet wurde. Das BSG hob diese Entscheidung am 11.06.2026 in B 9 SB 1/25 R auf und sprach G zu. Nach dem offiziellen Terminbericht sind Adipositas, Schmerzen, orthopädische Einschränkungen und Atemnot in ihrer funktionellen Gesamtauswirkung zu betrachten.
7. Innere Leiden und neurologische Erkrankungen
§ 229 SGB IX nennt innere Leiden ausdrücklich. Entscheidend ist die tatsächliche Leistungsminderung: etwa bei schweren Herz-, Lungen-, Gefäß- oder Nierenerkrankungen. Auch neurologische Beeinträchtigungen wie Polyneuropathien können – allein oder zusammen mit Schmerzen und orthopädischen Leiden – relevant werden.
Vergleichsfälle: Polyneuropathie + Schmerzen – G bejaht und HessLSG 2026 – G verneint mangels hinreichender funktioneller Schwere.
8. Psychische und psychogene Gehbeeinträchtigungen
Die ältere Rechtsprechung war erheblich restriktiver und ließ psychische Ursachen teilweise nur bei Vergleichbarkeit mit Anfällen oder Orientierungsstörungen zu. Diese pauschale Beschränkung ist seit BSG, 11.08.2015 – B 9 SB 1/14 R überholt.
Heute ist zu unterscheiden: Beeinträchtigt die psychische Erkrankung spezifisch die Gehfunktion, können auch körperliche Regelfälle als Vergleichsmaßstab herangezogen werden. Bestehen dagegen nur Angst, Antriebsminderung, sozialer Rückzug oder allgemeines Vermeidungsverhalten ohne entsprechende Geh- oder Orientierungsstörung, reicht dies nicht.
10.05.1994 – 9 BVs 45/93
12.10.2011 – L 6 SB 3032/11
28.10.2014 – L 6 SB 3619/13
16.10.2013 – L 10 SB 154/12
11.08.2015 – B 9 SB 1/14 R
22.06.2016 – L 13 SB 29/15
25.02.2015 – L 13 SB 103/12
21.11.2019 – L 13 SB 63/18
12.05.2023 – L 5 SB 34/21
01.03.2024 – L 8 SB 634/23
12.11.2024 – L 7 SB 56/22
9. Autismus
Autismus begründet G nicht automatisch. In Betracht kommen insbesondere eine erhebliche Orientierungsstörung oder eine regelmäßig auftretende psychisch-funktionelle Gehblockade. LSG Baden-Württemberg, 01.03.2024 – L 8 SB 634/23 zeigt die Grenze: emotionale Unterstützung, Angst vor ungewohnten Situationen und nur vereinzelte psychogene Lähmungen genügten nicht.
10. Geistige Behinderung, Orientierungsfähigkeit und Gehörlosigkeit
Bei geistiger Behinderung ist entscheidend, ob sich der Betroffene auf Wegen, die er nicht täglich bzw. ritualisiert benutzt, zurechtfinden kann. Besonders wichtig ist LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2020 – L 11 SB 87/19: Auswendig gelernte Alltagswege beweisen keine allgemeine Orientierungsfähigkeit.
Bei Gehörlosigkeit gilt im Kindesalter eine besondere Orientierungsregel. Im Erwachsenenalter genügt Gehörlosigkeit allein regelmäßig nicht; zusätzliche erhebliche Störungen der Ausgleichsfunktion sind erforderlich. Grundlegend ist BSG, 12.11.1996 – 9 RVs 5/95.
12.11.1996 – 9 RVs 5/95
23.02.2012 – L 13 SB 313/09
09.09.2020 – L 13 SB 40/17
14.12.2020 – L 11 SB 87/19
09.02.2017 – L 13 SB 10/15
03.02.2025 – L 11 SB 11/23
11. Anfallsleiden, Epilepsie und hypoglykämische Schocks
Bei Anfallsleiden kommt es auf Art, Häufigkeit, Tageszeit und konkrete Gefahrenlage an. Die bloß theoretische Möglichkeit eines Anfalls reicht nicht. Die ältere Rechtsprechung fordert, dass eine hohe Anfallsfrequenz die abstrakte Gefahr zu einer konkreten Gefahr im Straßenverkehr verdichtet.
31.05.1994 – L 6 Vs 111/93
28.05.1998 – L 7 SB 140/97
10.10.2017 – L 3 SB 21/15
15.07.2020 – S 30 SB 90/19
Quellenstatus: Der Volltext von LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2020 – L 13 SB 25/20 ist derzeit nicht verfügbar; die Entscheidung wird nur über gesicherte Zitatstellen verwendet.
12. Schubweise Beschwerden und atypische Gleichstellungsfälle
LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 – L 11 SB 255/13 verneinte G bei schubweisen CRMO-Schmerzen und lehnte eine einfache Gleichsetzung mit Anfallsleiden ab. Demgegenüber zeigt Schleswig-Holsteinisches LSG, 09.12.2014 – L 2 SB 15/13, dass auch eine nicht ständig identische Hitzeunverträglichkeit im Einzelfall G begründen kann. Maßgeblich sind Dauer, Häufigkeit, funktionelle Schwere und Vergleichbarkeit – nicht nur das Etikett „schubweise“.
13. Rollator, Gehstützen und andere Hilfsmittel
Ein Rollator beweist G nicht automatisch. Umgekehrt darf eine mit notwendigem Hilfsmittel mögliche Strecke nicht ohne Prüfung der zugrunde liegenden Funktionsbeeinträchtigung gegen G verwendet werden. Maßgeblich bleiben Ursache und funktionelle Schwere.
Negative Vergleichsfälle: LSG Berlin-Brandenburg L 13 SB 261/14 und LSG Berlin-Brandenburg L 11 SB 11/23.
14. Kinder und Kleinkinder
Auch bei Säuglingen und Kleinkindern wird G nach den medizinisch-funktionellen Kriterien beurteilt. Es wird nicht darauf abgestellt, dass ein gesundes Kind gleichen Alters ebenfalls keine zwei Kilometer selbständig im Straßenverkehr zurücklegen würde. LSG NRW, 28.05.1998 – L 7 SB 140/97 veranschaulicht dies für Diabetes und Notfallgefahren.
15. Entziehung des Merkzeichens G nach § 48 SGB X
Ein einmal festgestelltes G kann entzogen werden, wenn eine wesentliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse eintritt. Bei Kindern/Jugendlichen können Alters- und Reifungsentwicklungen Bedeutung gewinnen. Zugleich muss der Aufhebungsbescheid formell und zeitlich hinreichend bestimmt sein.
12.11.1996 – 9 RVs 5/95
23.02.2012 – L 13 SB 313/09
09.09.2020 – L 13 SB 40/17
01.03.2024 – L 8 SB 634/23
11.11.2021 – L 13 SB 123/18
16. Abgrenzung zu B, aG und rentenrechtlicher Wegefähigkeit
B: Begleitbedarf bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine andere Frage als die erhebliche Bewegungsbeeinträchtigung. B knüpft grundsätzlich an G, Gl oder H an. aG: setzt eine deutlich schwerere mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung voraus. Rentenrechtliche Wegefähigkeit: ist kein identischer Prüfungsmaßstab; LSG Hamburg, 28.07.2020 – L 3 SB 5/17 stellt dies ausdrücklich klar.
17. Rechtsprechungsmatrix: G bejaht
11.06.2026 – B 9 SB 1/25 R
11.08.2015 – B 9 SB 1/14 R
24.04.2008 – B 9/9a SB 7/06 R
14.12.2020 – L 11 SB 87/19
09.12.2014 – L 2 SB 15/13
05.06.2019 – L 5 SB 30/16
29.01.2015 – L 13 SB 93/13
19.12.2011 – L 13 SB 12/08
25.02.2015 – L 13 SB 103/12
22.06.2016 – L 13 SB 29/15
27.11.2015 – L 13 SB 82/15
18. Rechtsprechungsmatrix: G verneint
06.11.2019 – L 13 SB 114/18
12.05.2023 – L 5 SB 34/21
01.03.2024 – L 8 SB 634/23
12.11.2024 – L 7 SB 56/22
10.05.2017 – L 13 SB 261/14
16.10.2014 – L 11 SB 255/13
09.09.2020 – L 13 SB 40/17
04.04.2022 – L 3 SB 2/20
20.08.2025 – L 13 SB 31/24
19. Vollständiges Rechtsprechungsverzeichnis
Die Sammlung enthält 66 eigenständige Entscheidungs-/Quellenseiten. Reine BSG-Nichtzulassungsbeschlüsse werden gesondert als Verfahrensnachläufe eingeordnet. Zwei LSG-Volltexte sind derzeit nicht verfügbar und werden nicht rekonstruiert.
BSG-Nachläufe ansehen → · Quellenstatus / nicht verfügbare Volltexte →
20. Zusammenfassung der Prüfung
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